Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung

Fortgeltung von Aufenthaltserlaubnissen gemäß § 24 Absatz 1 AufenthG iVm der UkraineAufenthFGV Am 05.12.2023 ist die Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung – UkraineAufenthFGV in Kraft getreten. Damit bleibt für Personen, die anlässlich des Krieges…

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