Vermittlungsangebot

Neben der Gewährung der Geldleistungen hat das Jobcenter die gesetzliche Aufgabe, Sie auf Ihrem Weg zurück in das Erwerbsleben zu unterstützen. Ziel ist es, Ihren Hilfebedarf zu beenden oder auf ein Minimum zu reduzieren.

Die Integrationsfachkräfte und Fallmanager des Jobcenters sind dafür Ihre Ansprechpartner.

  • Sie beraten zu allen Fragen der Arbeitssuche
  • Sie unterbreiten Stellenangebote
  • Sie beziehen weitere wichtige Aspekte der Lebensumstände mit ein
  • Sie verfügen über ein breites Netzwerk von Unterstützungsangeboten
  • Sie unterbreiten Ihnen Angebote zur Unterstützung der Arbeitssuche
  • Sie unterbreiten Qualifizierungsangebote
  • Sie fördern die Arbeitsaufnahme

Die Integrationsfachkräfte und Fallmanager nehmen nach Ihrer Meldung im Jobcenter Kontakt zu Ihnen auf. Das können Sie ebenso tun und einen Termin mit Ihrem Ansprechpartner vereinbaren.

Der Weg zurück ins Erwerbsleben kann nur durch Ihre aktive Mitwirkung gelingen. Es gilt der gesetzliche Grundsatz des Forderns und Förderns. Bewerben Sie sich eigeninitiativ. Jeder Job zählt, auch ein Minijob. Sofern Sie Fragen haben oder Hilfe benötigen, kommen Sie auf uns zu.

Eine Auswahl an externen Links der Bundesagentur für Arbeit:

Die Jobsuche App*

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*(externer Link)