Bürgergeld
Bürgergeld (früher Arbeitslosengeld II) erhalten erwerbsfähige Personen, die ihren Lebensunterhalt und den der in ihrer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen (Ehegatte, Lebenspartner, Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres) nicht aus eigenen Mitteln (z. B. Erwerbseinkommen, Kindergeld, Unterhalt, Krankengeld, Arbeitslosengeld, Rente oder Vermögen) bestreiten können.
- Antrag auf Bürgergeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)*
- Ausfüllhinweise der Bundesagentur für Arbeit zu den Antragsvordrucken auf Bürgergeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)*
- Merkblatt Bürgergeld* – Grundsicherung für Arbeitsuchende
Nicht dauerhaft erwerbsunfähige Personen in einer Bedarfsgemeinschaft (z. B. Kinder unter 15 Jahren) erhalten das sogenannte Sozialgeld.
Das Bürgergeld besteht aus verschiedenen Bausteinen, den sogenannten Bedarfen.
Der Regelbedarf wird als Pauschalbetrag gezahlt und jährlich zum 01. Januar eines Kalenderjahres angepasst.
Der Pauschalbetrag deckt die Kosten für
- Ernährung,
- Kleidung,
- Haushaltsenergie (ohne Heizung und Warmwassererzeugung),
- Körperpflege,
- Hausrat und
- die Bedürfnisse des täglichen Lebens.
Wie Sie diesen Betrag verwenden, entscheiden Sie selbst. Sie sollten monatlich einen Betrag ansparen – für den Fall, dass Sie zum Beispiel ein Haushaltsgerät ersetzen müssen.
Die genauen Beträge* finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
Das Bürgergeld wird in der Regel für 1 Jahr bewilligt.
Unter bestimmten Voraussetzungen wird Bürgergeld nur für 6 Monate gewährt, wenn zum Beispiel:
- Ihr Einkommen schwankt,
- Sie selbstständig tätig sind oder
- die Kosten für Ihre Unterkunft und Heizung unangemessen sind.
Endet Ihr Bewilligungszeitraum, prüft das Jobcenter, ob Sie weiterhin einen Anspruch auf Bürgergeld haben. Stellen Sie dafür bitte rechtzeitig einen Weiterbewilligungsantrag (WBA)*.
Die Auszahlung des Bürgergeldes erfolgt grundsätzlich monatlich zum 1. des laufenden Kalendermonats auf das bei der Antragstellung mitgeteilte Konto. Eine anteilige Auszahlung auf ein Konto eines anderen Mitglieds der Bedarfsgemeinschaft ist ebenfalls möglich.
Jede/r Bürger/in kann ein sog. Basiskonto bzw. ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) bei einer Bank/Sparkasse eröffnen. Bitte nehmen Sie die Möglichkeit der Eröffnung eines eigenen Kontos in Anspruch. Nähere Informationen können Sie im Informationsblatt nachlesen.
Erklärvideos auf YouTube zu Bürgergeld /Arbeitslosengeld II
- Video Jobcenter.digital der Der Online-Antrag auf Bürgergeld* (youtube)
- Video Jobcenter.digital der Postfachservice*
Zusätzliche Informationen
- Merkblätter und Formulare der Bundesagentur für Arbeit*
- auf der Internetseite Jobcenter | Handbook Germany* finden weitere mehrsprachige Informationen zum Bürgergeld
* externer Link