Schwerbehinderung & Gleichstellung

Im Jobcenter Nordwestmecklenburg erfolgt die Beratung und Betreuung von schwerbehinderten bzw. gleichgestellten Menschen durch zuständige persönliche Ansprechpartner*innen. Sie bieten Menschen mit Behinderung Unterstützungen zur Integration in Ausbildung und Arbeit.

Zu den Menschen mit Behinderung zählen Personen mit einem Grad der Behinderung von 50-100  bzw. Gleichgestellte, bei denen körperliche Funktionen, geistige Fähigkeiten oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist.

Ihr persönlicher Ansprechpartner wird Sie zu individuellen Fördermöglichkeiten beraten.

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sollen die Schwierigkeiten beseitigen oder mildern, die aufgrund einer Behinderung die Berufsausbildung oder Berufsausübung erschweren oder unmöglich erscheinen lassen.

In diesem Zusammenhang kooperiert das Jobcenter Nordwestmecklenburg mit der Agentur für Arbeit. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) ist einer von mehreren Rehabilitationsträgern.

Als Rehabilitationsträgerin fördert die BA Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation. Maßnahmen in diesen Einrichtungen werden gefördert, wenn Menschen mit Behinderungen unbedingt besondere Hilfen benötigen (Das kann aufgrund der Art oder Schwere Ihrer Behinderung der Fall sein. In manchen Fällen kann eine Förderung auch nötig sein, um den Erfolg Ihrer Rehabilitation zu gewährleisten.).

Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation sind Berufsbildungswerke, Berufsförderungswerke und vergleichbare Einrichtungen.

Andere Rehabilitationsträger können z.B. die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaften) oder die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung sein.

Wir klären für Sie, wer Ihr Ansprechpartner ist, und leiten Ihren Antrag an den verantwortlichen Träger weiter.

Sprechen Sie uns gerne an!