Information zum Kindergeld für Geflüchtete aus der Ukraine

Ukrainische Flüchtlinge mit Kindern, die bereits Grundsicherungsleistungen im Jobcenter beantragt haben, werden derzeit schriftlich aufgefordert, Kindergeld bei der Familienkasse zu beantragen. 

Eltern, die aus der Ukraine geflohen sind, können Kindergeld erhalten, wenn Folgendes zutrifft:

  • Der Elternteil, der den Antrag stellt, hat eine Aufenthaltserlaubnis, eine Fiktionsbescheinigung oder eine sonstige Ersatzbescheinigung nach § 24 des Aufenthaltsgesetzes.
  • Der Elternteil, der den Antrag stellt, hält sich in Deutschland auf.
  • Das Kind hält sich in Deutschland oder einem anderen Staat der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) oder der Schweiz auf.

Das Kindergeld muss beantragt werden, da es eine zu den Grundsicherungsleistungen sog. vorrangige Leistungen ist und auf die Leistungen des Jobcenters anzurechnen ist. Die Bewilligung von Kindergeld muss dem Jobcenter mitgeteilt werden.   

Дитяча дотація для біженців з України (https://www.arbeitsagentur.de/ua/familie-und-kinder/ukraine-kindergeld)*

Weitere Informationen, Hinweise und die Antragsunterlagen stehen unter https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder* mehrsprachig (u.a. ukrainisch, russisch) und unter www.germany4ukraine.de* zur Verfügung.

*(externe Links)