Unterhalt
Unterhaltsheranziehung gemäß § 33 SGB II
Das Jobcenter Nordwestmecklenburg verfügt wegen der Komplexität der Rechtsmaterie über einen eigenen Fachbereich für die Geltendmachung und Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen.
Unterhaltsansprüche gegen Dritte gehen bei der Gewährung von Grundsicherungsleistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) kraft Gesetzes nach § 33 SGB II auf das Jobcenter Nordwestmecklenburg über und werden vom Fachbereich Unterhalt geltend gemacht.
- Wenn Sie Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II beziehen und Sie bzw. Ihr Partner/ Ihr(e) Kind(er) einen Anspruch gegen Dritte auf Unterhaltszahlungen haben, gehen diese Ansprüche – zusammen mit dem unterhaltsrechtlichen Auskunftsanspruch – bis zur Höhe der an Sie gewährten SGB II-Leistungen auf das Jobcenter Nordwestmecklenburg über.
- Sie bzw. Ihr Partner/ Ihr(e) Kind(er) sind dann nicht mehr ohne Weiteres berechtigt, diese Ansprüche selbst zu verfolgen. Ab diesem Zeitpunkt wird das Jobcenter Nordwestmecklenburg aus übergegangenem Recht diese Ansprüche gegenüber dem unterhaltspflichtigen Dritten durchsetzen – erforderlichenfalls auch auf dem gerichtlichen Weg.
Folgende Unterhaltsansprüche können übergehen:
Kindesunterhalt (für minderjährige Kinder und unter bestimmten Voraussetzungen auch für volljährige Kinder) | §§ 1601 ff BGB |
Ausbildungsunterhalt | § 1610 II BGB |
Trennungsunterhalt | § 1361 BGB |
Nachehelicher Unterhalt | §§ 1569 ff BGB |
Betreuungsunterhalt gegen den Vater/ die Mutter bei nichtehelichen Kindern | § 1615 l BGB |
Unterhaltsanspruch nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz | § 12 LPartG |
Was passiert bei einer Unterhaltsprüfung?
Bei einer Unterhaltsprüfung wird nach den gesetzlichen Bestimmungen des SGB II und des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sowie unter Berücksichtigung der unterhaltsrechtlichen Leitlinien der Düsseldorfer Tabelle geprüft, ob der oder die Unterhaltspflichtige in der Lage ist, Unterhalt zu leisten. Ist dies der Fall, geht der Anspruch auf rückständigen, d.h. nicht gezahlten Unterhalt bis zur Höhe der gewährten Leistungen auf das Jobcenter Nordwestmecklenburg über.
Unterhaltszahlungen
Ab Beantragung von Leistungen nach dem SGB II und während des Leistungsbezuges sind Sie verpflichtet, erhaltene Unterhaltszahlungen dem Jobcenter Nordwestmecklenburg unverzüglich anzuzeigen.
Was muss ich tun, wenn ich bereits einen Rechtsbeistand mit der Geltendmachung von Unterhalt beauftragt habe?
Sollten Sie in Ihrer Unterhaltsangelegenheit bereits bei der Beantragung von Leistungen nach dem SGB II bzw. zu einem späteren Zeitpunkt während des Leistungsbezuges einen Rechtsanwalt/ eine Rechtsanwältin zur Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen beauftragt haben, ist dies dem Jobcenter Nordwestmecklenburg unverzüglich mitzuteilen. Dann kann die Geltendmachung der Unterhaltsansprüche in Absprache erfolgen. Sie sind darüber hinaus verpflichtet, den gesamten anwaltlichen Schriftverkehr vorzulegen.
Muss ich dem Jobcenter Nordwestmecklenburg einen bereits bestehenden Unterhaltstitel vorlegen?
Liegt Ihnen ein Unterhaltstitel (z.B. ein Gerichtsurteil oder -beschluss, eine Jugendamtsurkunde über die Verpflichtung zur Unterhaltsleistung) vor, sind Sie verpflichtet, das Jobcenter Nordwestmecklenburg hierüber unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Unterhaltstitel ist in Kopie vorzulegen.
Beistandschaft
Zur Geltendmachung von Kindesunterhalt besteht für Sie die Möglichkeit, die Unterstützung durch das Jugendamt des Landkreises Nordwestmecklenburg in Anspruch zu nehmen.
Sie können dort nach § 1712 BGB eine sogenannte „Beistandschaft“ für Ihr minderjähriges Kind beantragen.
Kann ich über die Beistandschaft auch die Festsetzung von Unterhalt für mein minderjähriges Kind bewirken?
Beim Jugendamt können Sie schriftlich eine Beistandschaft zur Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen beantragen. Die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen durch den Beistand ist für Sie kostenlos.
Kann ich über die Beistandschaft auch die Vaterschaft für mein Kind feststellen lassen?
Beim Jugendamt können Sie schriftlich die Beistandschaft zum Zwecke der Feststellung der Vaterschaft beantragen. Dieses Verfahren ist für Sie kostenlos.
Wie kann ich eine Beistandschaft einrichten lassen?
Für die Einrichtung der Beistandschaft genügt Ihr formloser, schriftlicher Antrag beim zuständigen Jugendamt.
Dieser ist zu richten an:
Landkreis Nordwestmecklenburg
FD Jugend
Sachgebiet Amtsvormundschaft, Beistandschaft und
Unterhaltsvorschuss
Postfach 1565
23958 Wismar