Finanzielle Unterstützung bei der Integration in den Arbeitsmarkt

Die Integration in den Arbeitsmarkt kann durch verschiedene Leistungen unterstützt werden.

Gemeinsam mit Ihrer zuständigen Integrationsfachkraft prüfen Sie, welche Leistungen für Sie notwendig sind und gewährt werden können.

Bitte beachten Sie, dass die Leistungen vorher gesondert beantragt werden müssen.

Zudem besteht kein Rechtsanspruch auf die Bewilligung von Förderleistungen. Vielmehr handelt es sich um eine Entscheidung im Einzelfall. Ihr/e zuständige Integrationsfachkraft wird Sie gerne dazu beraten.

Nachfolgend finden Sie erste Informationen zu einigen unserer Förderleistungen. Die Aufzählung ist nicht abschließend. Gerne berät Ihr/e zuständige/r Integrationsfachkraft Sie zu weiteren Unterstützungsmöglichkeiten. 

Teilnahme an Maßnahmen bei Arbeitgebern

Sie sind unsicher, ob die neue Arbeitsstelle zu Ihnen passt? Gerne unterstützen wir Sie mit der Durchführung einer betrieblichen Erprobung.

Sie und der Arbeitgeber können auf diese Weise feststellen, ob der zukünftige Arbeitsbereich passend ist. Sie erhalten die Chance, Ihr Können unter Beweis zu stellen, aber auch neue Fertigkeiten zu erlernen und erste Eindrücke zu gewinnen. Kosten, die Ihnen im Zusammenhang mit einer betrieblichen Erprobung entstehen (u.a. Fahrkosten, Kinderbetreuung, Arbeitskleidung), können unter bestimmten Voraussetzungen erstattet werden.

Sprechen Sie uns einfach an. Wir beraten Sie gerne!

Förderung aus dem Vermittlungsbudget

Die Anbahnung bzw die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung oder einer Ausbildung kann durch die sogenannten Leistungen aus dem Vermittlungsbudget unterstützt werden. Sie können beispielsweise Bewerbungskosten oder Reisekosten zu einem Vorstellungsgespräch erhalten.

Im Falle einer Arbeitsaufnahme sind weitere finanzielle Unterstützungen wie Kosten für Arbeitsbekleidung, Umzugskosten oder Pendelfahrten möglich. Welche Leistungen für Sie geeignet sind, wird Ihr/e zuständige/r Integrationsfachkraft mit Ihnen besprechen.

Hinweis: Die Gewährung der Leistungen erfolgt als Zuschuss. Eine vorherige Antragstellung ist unbedingt notwendig.

Förderung der Umwandlung einer geringfügigen Beschäftigung in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung

Sie üben bereits eine Nebentätigkeit oder einen Minijob aus?

Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit, den Arbeitgeber bei der Umwandlung des Minijobs in eine sozialversicherungspflichtige Teilzeit- oder Vollzeitbeschäftigung finanziell zu fördern. Sprechen Sie hierzu bitte Ihre Integrationsfachkraft an. Sie bespricht die nächsten Schritte mit Ihnen.

Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein für Träger der privaten Arbeitsvermittlung

Die Suche nach einer neuen Arbeitsstelle ist nicht immer erfolgreich. Hilfreich kann hier eine Unterstützung durch eine private Arbeitsvermittlung sein. Private Arbeitsvermittler sind Schnittstellen zwischen Jobsuchenden und Arbeitgebern und versuchen freie Stellen bei Unternehmen mit passenden Bewerbern zu besetzen.

Mit dem Vermittlungsgutschein, können Sie einen privaten Arbeitsvermittler Ihrer Wahl einschalten, ohne dass für Sie Kosten im Falle einer Vermittlung anfallen. Bitte sprechen Sie uns für weitere Informationen an.

Einstiegsgeld bei Arbeitsaufnahme

kann gewährt werden, wenn dies zur Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung erforderlich ist und begründete Anhaltspunkte vorliegen, dass mit der aufgenommenen Erwerbstätigkeit die Hilfebedürftigkeit durch den erzielten Arbeitslohn künftig beendet oder verringert wird.

In der Regel wird durch das Jobcenter für 6 Monate ein Zuschuss zum Lohn in monatlich gleicher Höhe gewährt. Wichtig ist, dass das Arbeitsverhältnis weiter fortbesteht.

Einstiegsgeld bei Selbständigkeit

kann gewährt werden, wenn die begründete Aussicht besteht, dass der Existenzgründer seine und die Hilfebedürftigkeit der mit ihm in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen kurzfristig und nachhaltig beendet oder wenigstens erheblich mindert.

Dies setzt zur Beurteilung eine         

  • detaillierte Beschreibung des Existenzgründungsvorhabens                   
  • schlüssige Unternehmenskonzeption (eventuell mit Bedarfserhebung für die geplanten Unternehmensleistungen)
  • Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan      
  • Umsatz- und Rentabilitätsvorschau (für 1 bis 2 Jahre) voraus.

Auch hier kommt eine Förderung für 6 Monate in Betracht.

Noch mehr und vor allem genauere Informationen zum Einstiegsgeld erhalten Sie bei Ihrer Integrationsfachkraft. Bitte sprechen Sie uns an.