Antragstellung

Antragstellung Neukunden

Um Bürgergeld /Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II (ehem. Arbeitslosengeld II) beziehen zu können, muss ein Antrag im örtlich zuständigen Jobcenter gestellt werden.

Das Jobcenter Nordwestmecklenburg hat Dienststellen an den Standorten in Wismar, Gadebusch und Grevesmühlen. Welche Dienststelle des Jobcenters Nordwestmecklenburg für Sie zuständig ist, ergibt sich aus der Postleitzahl Ihrer Wohnadresse (zur Übersicht).

Bitte stellen Sie den Antrag auf Bürgergeld immer rechtzeitig. Ein bloßes Herunterladen der im Internet eingestellten Antragsformulare stellt keine Antragstellung dar. Maßgebend für einen eventuellen Leistungsanspruch ist der Tag des Posteinganges- bzw. der persönlichen Abgabe des Antrages.

Zur Beantragung verwenden Sie bitte stets die Original-Vordrucke*.

Bürgergeld erhalten Sie nur, wenn Sie den Antrag und die erforderlichen Anlagen vollständig ausfüllen und zusammen mit den notwendigen Nachweisen (in Kopie) abgeben bzw. online übermitteln. Da die von Ihnen eingereichten Unterlagen digitalisiert und die Papierunterlagen anschließend vernichtet werden, sollten Sie ihre Nachweise immer in Kopie beim Jobcenter abgeben.

Bitte beachten Sie, dass unvollständig ausgefüllte Anträge oder Anlagen bzw. fehlende Nachweise häufig zu Rückfragen und dazu führen, dass über den Antrag noch nicht entschieden werden kann. Dies bedeutet für Sie, dass sich die Bearbeitung Ihres Antrages auf Bürgergeld verzögert. Bitte achten Sie in Ihrem eigenen Interesse also darauf, die Antragsunterlagen stets vollständig im Jobcenter einzureichen.  

Für die Zeiträume vor der Antragsstellung können Sie grundsätzlich keine Leistungen erhalten. Der Antrag auf Bürgergeld wirkt jedoch auf den Ersten des Monats der Antragstellung zurück. Bitte beachten Sie dabei, dass auch Ihr Einkommen/Vermögen ab dem 1. des Antragsmonates zu berücksichtigen ist und dass für bestimmte Leistungen (z.B. für die Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt oder Bildungs-und Teilhabeleistungen) ein gesonderter Antrag zu stellen ist.

Freibetragsrechner

Ab dem 1. Juli 2023 gelten höhere Freibeträge für alle Bürgerinnen und Bürger, die Einkommen erzielen und ergänzendes Bürgergeld beziehen. Mit dem Freibetragsrechner* können Sie unverbindlich und mit wenigen Klicks ermitteln, wie hoch Ihr Freibetrag ist.

Der Freibetragsrechner dient der ersten Orientierung. Eine rechtsverbindliche Berechnung kann nur durch das zuständige Jobcenter erfolgen.

Kennen Sie schon das Online-Angebot jobcenter.digital?

Dieses steht Ihnen unter www.jobcenter.digital* rund um die Uhr online zur Verfügung.

Hier stehen Ihnen alle Antragsvordrucke, Merkblätter und Ausfüllhinweise sowie weitere umfangreiche Informationen zum Thema Bürgergeld (ehem. Arbeitslosengeld II) zur Verfügung.

Zusätzlich können Sie mit ihren aktuellen Zugangsdaten für die Jobbörse bzw. nach einem einfachen Registrierungsprozess zusätzliche Funktionalitäten nutzen. Im persönlichen Nutzerbereich können u.a. Weiterbewilligungsanträge gestellt, Veränderungsmitteilungen eingereicht und Nachweisdokumente hochgeladen und direkt an das Jobcenter übermittelt werden. Zudem werden Sie bei der Eingabe der Daten durch eine Vielzahl einfacher Hilfetexte unterstützt. In Ihrem Benutzerkonto können Sie zudem jederzeit sehen, wann die Unterlagen an das Jobcenter übersandt wurden. Mit dem sogenannten Postfachservice besteht auch die Möglichkeit eines sicheren und einfachen Austausches von Nachrichten mit dem Jobcenter.

Kontaktieren Sie uns bitte, wenn eine Anmeldung nicht möglich ist.

*externer Link