Selbstständige & Existenzgründer

Selbständige haben dem Grunde nach Anspruch auf Bürgergeld. Sie bilden eine besondere zu betreuende Personengruppe innerhalb des Jobcenters.

Abhängig davon, ob es sich um ein Haupt- bzw. Nebengewerbe oder eine freiberufliche Tätigkeit handelt, wird die Verfügbarkeit für die Arbeitsvermittlung geprüft. Ziel ist die Beendigung der Hilfebedürftigkeit bzw. die Sicherung des Lebensunterhaltes aus eigenen Mitteln. Es erfolgen regelmäßige Gespräche zum aktuellen Stand der Selbständigkeit, zur Auftragslage und Einnahmen- und Ausgabensituation. Maßnahmen zur Verbesserung der Situation werden gemeinsam erarbeitet.

Bei dauerhaften Negativeinnahmen kann die versicherungspflichtige Arbeitsaufnahme das Ziel sein, um die Hilfebedürftigkeit perspektivisch zu beenden.

Bei geplanter Existenzgründung ist zu beachten, dass das Jobcenter keine Unternehmensberatung gewährt. Dazu sind die Angebote zuständiger Kammern und Anbieter von Existenzgründerberatungen zu nutzen. Das Jobcenter berät ausschließlich zur Ermittlung und Anrechnung von Gewinn auf die laufenden Bürgergeld-Leistungen sowie zu eventuellen Fördermöglichkeiten. Vorrangig sind immer Finanzierungen durch Dritte wie Hausbanken und Förderinstitute.

Beabsichtigen Leistungsbezieher ein Gewerbe anzumelden, erhalten sie im Vorfeld eine Gründerberatung. Hier wird über das Vorhaben gesprochen, Verfahrenswege innerhalb des Jobcenters erläutert und evtl. Fördermittel, wie z.B. das Einstiegsgeld vorgestellt. Anspruchsvoraussetzungen werden benannt.

Eine Fördermöglichkeit für Existenzgründer im Leistungsbezug Bürgergeld ist das Einstiegsgeld. Anspruchsvoraussetzung hierfür ist die nachweisliche Beendigung der Hilfebedürftigkeit innerhalb der folgenden 6 Monate nach Anmeldung des Hauptgewerbes. Die Dauer der Förderung beträgt grundsätzlich 6 Monate in Höhe von 50% der Regelleistung des Antragstellers. Die Beantragung erfolgt schriftlich vor Gründung.