Selbstständige und Personen mit Gründungsabsichten
Selbstständig tätige Personen können grundsätzlich Anspruch auf Leistungen des Grundsicherungsgeldes haben. Sie stellen innerhalb des Jobcenters eine besondere Personengruppe dar, deren individuelle Situation gesondert betrachtet wird.
Abhängig davon, ob eine haupt- oder nebenberufliche Selbstständigkeit beziehungsweise eine freiberufliche Tätigkeit ausgeübt wird, erfolgt eine Prüfung der Verfügbarkeit für die Arbeitsvermittlung. Ziel ist es, die Hilfebedürftigkeit zu beenden und den Lebensunterhalt dauerhaft aus eigenen Mitteln sicherzustellen. Im Rahmen der Betreuung finden regelmäßige Gespräche zur wirtschaftlichen Entwicklung der Selbstständigkeit, zur Auftragslage sowie zur Einnahmen- und Ausgabensituation statt. Gemeinsam werden Möglichkeiten erarbeitet, um die wirtschaftliche Situation zu verbessern und die eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts zu erreichen.
Nach spätestens zwölf Monaten selbstständiger Tätigkeit erfolgt eine Tragfähigkeitsprüfung. Dabei wird beurteilt, ob die selbstständige Tätigkeit geeignet ist, den Lebensunterhalt dauerhaft sicherzustellen. Ist dies nicht der Fall, unterstützt das Jobcenter bei der Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, um die Hilfebedürftigkeit perspektivisch zu beenden.
Personen, die eine selbstständige Tätigkeit oder Gewerbeanmeldung planen, sollten ihre Gründungsabsichten frühzeitig mit dem zuständigen Jobcenter besprechen. Vor einer Gründung ist eine ausführliche Beratung erforderlich, um die individuellen Voraussetzungen, die Auswirkungen auf den Leistungsbezug sowie die weiteren Verfahrensschritte zu klären.
Das Jobcenter bietet keine Unternehmens- oder Existenzgründungsberatung an. Hierfür sind die Angebote der zuständigen Kammern, Fachstellen und Anbieter von Existenzgründungsberatungen zu nutzen. Die Beratung des Jobcenters beschränkt sich auf leistungsrechtliche Fragestellungen, die Berücksichtigung von Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit sowie mögliche Förderleistungen. Vorrangig sind grundsätzlich Finanzierungsmöglichkeiten durch Dritte, beispielsweise Hausbanken oder Förderinstitute.
Vor Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit erfolgt ein Beratungsgespräch im Jobcenter. Dabei werden das geplante Vorhaben, die Rahmenbedingungen des Leistungsbezugs sowie gegebenenfalls bestehende Fördermöglichkeiten erörtert. Ein Anspruch auf Förderleistungen besteht nicht automatisch; die jeweiligen Voraussetzungen sind im Einzelfall zu prüfen.
