Hilfe für Familien – Leistungen für Bildung und Teilhabe
Sie sitzen in der Elternversammlung und die Lehrkraft berichtet von der nächsten Klassenfahrt? Ihr Kind möchte unbedingt teilnehmen und Sie müssen dafür die Kosten tragen und wissen nicht, wie? Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) gibt es bereits seit 2012. Trotzdem sind sie vielen Familien nicht bekannt. Menschen, die im Jobcenter Leistungen beziehen, können zusätzlich für ihre Kinder Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket ebenfalls durch das Jobcenter erhalten.
Das sind im Einzelnen:
- Kostenübernahme für Schulausflüge und Klassenfahrten
- Leistungen für Schulbedarf
- Leistungen zur Schülerbeförderung
- Übernahme der Kosten einer notwendige Lernförderung
- Bezahlung der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in Kita, Hort und Schule
- Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (z. B. die Beteiligung an den Kosten für die Mitgliedschaft in Sportvereinen oder den Besuch einer Musikschule)
Was genau Sie unter welchen Voraussetzungen erhalten können und welche Unterlagen benötigt werden, erfragen Sie bitte im Jobcenter.
Derzeit ist der telefonische Weg der einfachste: 03841/414-420.
Es gibt noch weitere Leistungen, wie Sozialhilfe, Wohngeld oder Kinderzuschlag, die einen Anspruch auf BuT bedingen können. Für deren Gewährung ist der Landkreis Nordwestmecklenburg zuständig.