Lokale Zusammenarbeit

Trägerversammlung

Die Trägerversammlung setzt sich zusammen aus jeweils drei Vertretern der beiden Träger des Jobcenters Nordwestmecklenburg. Die stimmberechtigten Mitglieder und deren Stellvertreter werden durch den jeweiligen Träger in das Gremium entsandt.

Die Trägerversammlung bestimmt unter Beachtung der Zielvorgaben der Träger die strategischen Leitlinien und die Ziele der gemeinsamen Einrichtung.

Zu den Aufgaben und Befugnissen der Trägerversammlung gehören nach § 44c SGB II unter anderem:

  • die Entscheidung über organisatorische, personalwirtschaftliche, personalrechtliche und personalvertretungsrechtliche Angelegenheiten, wie beispielsweise die Bestellung und Abberufung des Geschäftsführers, der Verwaltungsablauf und dessen Organisation oder die Änderung des Standorts des Jobcenters
  • Beratung über gemeinsame Betreuungsschlüssel unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel
  • die Aufstellung einheitlicher Grundsätze der Qualifizierungsplanung und Personalentwicklung
  • die Abstimmung des örtlichen Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramms des Jobcenters

Näheres zum Aufgabenbereich der Trägerversammlung kann der Vorschrift des § 44c SGB II entnommen werden.

Mitglieder der Trägerversammlung sind:

TrägerMitglied
Landkreis NordwestmecklenburgLandrätin/Landrat
Landkreis NordwestmecklenburgBeigeordnete/r
Hansestadt WismarBürgermeister/in
Agentur für Arbeit SchwerinVorsitzende/r der Geschäftsführung
Agentur für Arbeit SchwerinFührungsberatung
Agentur für Arbeit RostockGeschäftsführer Interner Service

Beirat

Der Beirat berät das Jobcenter Nordwestmecklenburg bei der Auswahl und Gestaltung der Eingliederungsinstrumente und –maßnahmen, insbesondere bei Arbeitsgelegenheiten und Maßnahmen nach dem Teilhabechancenpaket. Darüber hinaus fördert der Beirat den politischen Dialog und betreibt Netzwerkarbeit auf lokaler und regionaler Ebene.

Die Geschäftsführung des Jobcenters Nordwestmecklenburg informiert den Beirat über die wesentlichen Aktivitäten und Arbeitsergebnisse.

Der Beirat setzt sich zusammen aus Beteiligten des örtlichen Arbeitsmarktes, insbesondere den Trägern der freien Wohlfahrtspflege, Vertretern der Arbeitnehmer, den Kammern und berufsständischen Organisationen, sowie anderen gesellschaftlichen Gruppen. Näheres zum Aufgabenbereich des Beirates kann der Vorschrift des § 18d SGB II entnommen werden.

InstitutionMitglied
Kreishandwerkerschaft Wismar-NordwestmecklenburgGeschäftsführung
Wismarer Wirtschaftsgemeinschaft e.VBüroleitung
Unternehmerverband NordwestmecklenburgBüroleitung
DGB Rostock-SchwerinBüroleitung
Landkreis NordwestmecklenburgGleichstellungsbeauftragte
Deutscher Paritätischer WohlfahrtsverbandDiakoniewerk
  Sachverständige  Mitglied
Verband der Unternehmer SchwerinGeschäftsführung
Ring der ArbeitsmarktdienstleisterRegionalvorsitzende/r
Arbeitslosenverband e.V.Koordinator/in