Informationen für geflüchtete Menschen aus der Ukraine

Die finanzielle Unterstützung von geflüchteten Menschen aus der Ukraine erfolgte bis zum 31.05.2022 nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

Zuständig war bis zum 31.05.2022 der Landkreis Nordwestmecklenburg*.

Wichtig zu wissen!!! Personen, die noch keine Fiktionsbescheinigung oder einen Aufenthaltstitel besitzen, haben noch keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II. Sie erhalten auch über den 31.05.2022 hinaus Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. 

Haben Schutzsuchende aus der Ukraine bereits eine Fiktionsbescheinigung oder einen Aufenthaltstitel können sie ab dem 1. Juni 2022 Arbeitslosengeld II erhalten. Zuständig ist dann das Jobcenter Nordwestmecklenburg.

Um prüfen zu können, ob und in welcher Höhe ein Anspruch Arbeitslosengeld II /Bürgergeld besteht, ist eine Antragstellung notwendig.

Antragsunterlagen erhalten Sie direkt im Jobcenter. Alternativ können Sie sich diese aber auch über den unten beschriebenen Download eigenständig herunterladen.

Bitte beachten Sie:

Um Leistungen vom Jobcenter zu erhalten, müssen

  • die Antragsunterlagen mit den notwendigen Nachweisen im Jobcenter eingereicht werden.
  • Sie sich einmal persönlich zur Identitätsprüfung im Jobcenter melden.

Bringen Sie bei einer Vorsprache im Jobcenter gerne eine deutsch-sprachige Begleitperson mit. Das erleichtert uns die Kommunikation mit Ihnen.

Das Jobcenter kann keine Barauszahlungen vornehmen. Bitte bemühen Sie frühzeitig um eine deutsche Kontoverbindung und holen Sie hier Geldkarte beim Geldinstitut ab. Die Geldleistung wird Ihrem Konto voraussichtlich Ende der 22.Kalenderwoche gutgeschrieben.

Mit dem Erhalt von Arbeitslosengeld II werden sie gesetzlich krankenversichert. Bitte melden Sie sich vor der Vorsprache bei einer Krankenkasse Ihrer Wahl.

Das Jobcenter Nordwestmecklenburg hat Standorte in:

Wismar   Werkstraße 2
23970 Wismar
Grevesmühlen   Goethestraße 1
23936 Grevesmühlen
Gadebusch   Agnes-Karll Straße 22
19205 Gadebusch

Mit der Zuständigkeit des Jobcenters erhalten Sie auch Zugang zu vielen weiteren Förder- und Qualifizierungsangeboten, wie z.B. Sprachkursen, Integrationskursen sowie Weiterbildungsmöglichkeiten. Das Jobcenter Nordwestmecklenburg unterstützt Sie bei der Anerkennung Ihrer Berufsabschlüsse und arbeitet eng mit den entsprechenden Behörden und Netzwerkpartnern zusammen.

Weitere Hinweise und Informationen sowie die einzureichenden Unterlagen finden auf unserer Internetseite unter Formulare und Dokumente.

In Deutschland gibt es einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Alle Personen mit ständigem Wohnsitz in Deutschland zahlen dafür einen Rundfunkbeitrag an die Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (GEZ). In bestimmten Fällen ist eine Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht möglich. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des “ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice”. (deutschукраїнськийРусский).

Ihr Jobcenter Nordwestmecklenburg

(*externe Links)