Wichtige Informationen zur Einlösung eines Postschecks und zur Eröffnung eines Bankkontos

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Die Postfiliale in der Philipp-Müller-Str. 44 in Wismar (Friedenshof-REWE Markt) wird zum 30.11.2023 geschlossen.

Damit wird es dann in der Hansestadt Wismar nicht mehr möglich sein, sog. „Postschecks“ einzulösen. Um die Postchecks mit Ihrem Bürgergeld einzulösen, müssen Sie zukünftig längere Wege auf sich nehmen. Die nächste größere Postbankfiliale befindet sich in Schwerin, Am Marienplatz 11. Eine Übersicht weiterer Postbankfilialen finden Sie im Standortfinder der Deutschen Post*. 

Kann ich mein Bürgergeld zukünftig in bar erhalten?

Nein. Eine Barzahlung durch das Jobcenter ist leider nicht möglich.

Warum ist das so?

Die Auszahlung von Bürgergeld erfolgt in der Regel per Überweisung auf ein eigenes Bankkonto. Dieses ist die einfachste, sicherste und kostengünstigste Form der Auszahlung von Geldleistungen. Die Auszahlung per Postscheck ist lediglich eine Ausnahme. Sie tragen dabei nicht nur das Risiko der Zustellung per Post, sondern auch die anfallenden Gebühren.

Was kann ich tun?

Beantragen Sie schnellstmöglich ein eigenes Konto.   

Jede/r Bürger/in kann ein sog. Basiskonto bzw. ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) bei einer Bank oder Sparkasse eröffnen. Gerade das P-Konto sichert Ihr Geld gegen eine mögliche Pfändung von Sozialleistungen ab. Sie haben Anspruch auf ein eigenes Konto. Nähere Informationen können Sie im beigefügten Informationsblatt nachlesen oder beim Geldinstitut Ihrer Wahl erfragen.

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