akt. Informationen zur Einlösung eines Postschecks und zur Eröffnung eines Bankkontos
Bis Ende 2023 sollen zahlreiche Postbankfilialen in Deutschland geschlossen werden. Auch die Filiale in der Mecklenburger Straße in Wismar ist davon betroffen. Dort wird es dann unter anderem nicht mehr möglich sein, „Postschecks“ einzulösen. Die Auszahlung von Postschecks ist u.a. weiterhin in der Postfiliale in der Philipp-Müller Str. 44 in Wismar (Friedenshof-REWE Markt) möglich. Eine Übersicht der nächstgelegenen Postbankfilialen finden Sie im Standortfinder der Deutschen Post*.
Gut zu wissen: Die Auszahlung von Bürgergeld erfolgt in der Regel per Überweisung auf ein eigenes Bankkonto. Dieses ist die einfachste, sicherste und kostengünstigste Form der Auszahlung von Geldleistungen. Die Auszahlung per Postscheck ist lediglich eine Ausnahme. Sie tragen dabei nicht nur das Risiko der Zustellung per Post, sondern auch die anfallenden Gebühren.
Jede/r Bürger/in kann ein sog. Basiskonto bzw. ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) bei einer Bank/Sparkasse eröffnen. Gerade das P-Konto sichert Ihr Geld gegen eine mögliche Pfändung von Sozialleistungen ab. Bitte nehmen Sie die Möglichkeit der Eröffnung eines eigenen Kontos in Anspruch. Nähere Informationen können Sie im beigefügten Informationsblatt nachlesen.
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