EINSTIEGSGELD

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Einstiegsgeld – Was ist das?

Einstiegsgeld soll Ihren beruflichen (Wieder-) Einstieg unterstützen.

Es kann als Zuschuss zu Ihrem zukünftigen Gehalt gezahlt werden, wenn Sie durch die Arbeitsaufnahme Ihre Hilfebedürftigkeit beenden oder deutlich reduzieren. Das Einstiegsgeld wird nicht auf Ihr Bürgergeld angerechnet. Einstiegsgeld wird im Regelfall gerade dann weitergezahlt, wenn Ihr Anspruch auf Bürgergeld durch das Arbeitseinkommen entfällt.

Wie hoch ist das Einstiegsgeld?

Die Höhe des Einstiegsgeldes richtet sich nach der Dauer der Arbeitslosigkeit und der Größe der Bedarfsgemeinschaft. In der Regel bewilligen wir Einstiegsgeld für die Dauer von 6 Monaten in Höhe von pauschal 300,-€ monatlich. Eine Förderung ist einzelfallabhängig bis zu einer Höhe von maximal 75 Prozent des Regelbedarfs für bis zu 12 Monate möglich.

Was ist zu beachten?

Sie müssen Einstiegsgeld beantragen, bevor Sie anfangen zu arbeiten. Den Antrag können Sie persönlich, telefonisch, schriftlich oder online stellen. Beim Einstiegsgeld handelt es sich um eine so genannte Ermessensleistung im Einzelfall. Das bedeutet, dass wir nur dann Einstiegsgeld bewilligen können, wenn es für Ihre berufliche Eingliederung erforderlich ist.

Die Entscheidung, ob und in welcher Höhe Sie Einstiegsgeld erhalten können, trifft Ihre Arbeitsvermittlerin/ihr Arbeitsvermittler.

Wenn Sie Interesse haben, sprechen Sie mit uns darüber oder nutzen Sie unser Kontaktformular auf unserer Internetseite: „www.jobcenter-nwm.de“.