Das Jobcenter Nordwestmecklenburg ist bemüht, seinen Webauftritt im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.jobcenter-nwm.de/.

Rechtsgrundlagen

Die rechtlichen Grundlagen zur barrierefreien Gestaltung finden sich in:

  • Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) – insbesondere § 12a und § 12b BGG
  • Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0)
  • Landesbehindertengleichstellungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LBGG M-V) sowie der dazugehörigen Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung M-V (BstV M-V)

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Dieser Webauftritt ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit den Vorgaben der BITV 2.0 und der Norm EN 301 549 (WCAG 2.1 Konformitätsstufe AA) vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte:

  • PDF-Dokumente und Formulare: Ältere PDF-Dateien und Formularvordrucke, die vor dem 23. September 2020 veröffentlicht wurden, sind zum Teil noch nicht vollständig barrierefrei strukturiert (z. B. fehlende Tags oder Alternativtexte). Neu eingestellte Dokumente werden sukzessive barrierefrei bereitgestellt.
  • Eingebettete Karten/Externe Dienste: Externe Schnittstellen oder Kartenanwendungen bieten unter Umständen keine vollständige Barrierefreiheit für Screenreader-Nutzer.
  • Gebärdensprache und Leichte Sprache: Die Bereitstellung von Inhalten und Navigationselementen in Deutscher Gebärdensprache (DGS) und in Leichter Sprache befindet sich derzeit im kontinuierlichen Ausbau.

Das Jobcenter Nordwestmecklenburg arbeitet kontinuierlich an der Beseitigung bestehender Barrieren und der technischen Optimierung des Webangebots.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

  • Datum der letzten Überprüfung: 14. August 2026
  • Methodik: Die Bewertung der Barrierefreiheit basiert auf einer durchgeführten Selbstbewertung anhand des BITV-/WCAG-Prüfkatalogs.

Feedback und Kontaktangaben (Feedback-Mechanismus)

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von jobcenter-nwm.de aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit auf unserer Website?

Sie können sich jederzeit an uns wenden:

Jobcenter Nordwestmecklenburg

Digitale Kommunikation

Werkstraße 2

23970 Wismar

  • Fax: +49 3841 414-509
  • Betreff: Meldung einer Barriere auf der Website

Durchsetzungsverfahren & Schlichtungsstelle

Sollten Sie auf Ihre Rückmeldung zur Barrierefreiheit innerhalb von vier Wochen keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie sich an die zuständige Schlichtungs- bzw. Durchsetzungsstelle wenden:

Schlichtungsstelle nach dem BGG (Bund)

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz

bei der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

Mauerstraße 53, 10117 Berlin

Telefon: 030 18527-2805

E-Mail:info@schlichtungsstelle-bgg.de

Internet:www.schlichtungsstelle-bgg.de

Durchsetzungsstelle des Landes Mecklenburg-Vorpommern

Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern

Durchsetzungsstelle für digitale Barrierefreiheit

Werderstraße 124, 19055 Schwerin

E-Mail:durchsetzungsstelle@sm.mv-regierung.de

Internet:www.regierung-mv.de

Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.