Ab dem 1. Januar 2023 heißt die Grundsicherung “Bürgergeld”. Es ändert sich aber nicht nur der Name.
Die neuen Regelbedarfe:
Leistungsberechtigte | Regelsatz |
---|---|
Alleinstehende / Alleinerziehende | 502 Euro |
Paare je Partner / Bedarfsgemeinschaften | 451 Euro |
Jugendliche von 14 bis 17 Jahren | 420 Euro |
Kinder von 6 bis 13 Jahren | 348 Euro |
Kinder von 0 bis 5 Jahren | 318 Euro |
Wenn Sie bereits Leistung vom Jobcenter erhalten, wird Ihr Leistungsfall seitdem 01.01.2023 aufgrund der Erhöhung der Regelbedarfe neu berechnet.
Beziehen Sie oder eine mit Ihnen in der Bedarfsgemeinschaft lebende Person einen regelbedarfsabhängigen Mehrbedarf, wird dieser ebenfalls entsprechend angepasst.
Zu den Anpassungen erhalten Sie automatisiert erstellte Änderungsbescheide. Aus diesen können Sie die Höhe der Ihnen seit dem 01.01.2023 zustehenden Leistung entnehmen.
Die Auszahlung der Geldleistungen erfolgt wie gewohnt zum Monatsende für den jeweiligen Folgemonat.
Wichtig für Sie: Wenn Sie bereits Geldleistungen vom Jobcenter beziehen, müssen Sie keinen zusätzlichen Antrag auf Bürgergeld stellen. Das Jobcenter bleibt weiterhin für Sie zuständig. Wir stellen Ihre Leistungsfälle automatisch um.
Aktuelle Informationen zum Bürgergeld finden Sie im Internet auf der Lexikonseite der Bundesagentur für Arbeit: https://www.arbeitsagentur.de/lexikon/buergergeld*.
Allgemeine Fragen zum neuen Bürgergeld werden auch über das Bürgertelefon des BMAS unter der Telefonnummer 030 221 911 003 beantwortet.
Unser Tipp: der Bürgergeld-Rechner auf https://buergergeld-rechner.org/* (Die Nutzung und Berechnung des Rechners erfolgt ohne Gewähr.)
*(externer Link)