Die Berufsorientierung ist eine entscheidende Phase für Jugendliche, um eigene Talente zu entdecken und die Weichen für die berufliche Zukunft zu stellen. Um Schülerinnen und Schülern den Einblick in die Praxis zu erleichtern, fördert das Land Mecklenburg-Vorpommern freiwillige Ferienpraktika im Handwerk mit einer Praktikumsprämie in Höhe von 120 Euro pro Woche.
Diese Initiative bietet Jugendlichen die Möglichkeit, regionale Handwerksbetriebe hautnah kennenzulernen und gleichzeitig eine finanzielle Anerkennung für ihren Einsatz zu erhalten.
Wer wird gefördert?
Das Förderprogramm richtet sich an Jugendliche mit Wohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Schülerinnen und Schüler ab 15 Jahren, die eine Förder-, Regional-, Gesamt-, Waldorfschule oder ein Gymnasium besuchen.
- Schulabgängerinnen und Schulabgänger in den ersten Sommerferien nach dem Schulabschluss, sofern sie noch keinen festen Ausbildungs- oder Studienplatz zugesagt haben.
Welche Kriterien müssen erfüllt sein?
- Freiwilligkeit: Die Förderung gilt ausschließlich für freiwillige Praktika in den offiziellen Schulferien des Landes MV. Gesetzlich vorgeschriebene Schulpraktika (Pflichtpraktika) können nicht bezuschusst werden.
- Umfang: Pro Kalenderjahr können maximal drei Wochen Praktikum gefördert werden. Diese können flexibel aufgeteilt und auch in unterschiedlichen Handwerksbetrieben absolviert werden.
- Arbeitszeit: Die tägliche Anwesenheit im Praktikumsbetrieb muss mindestens 6 Stunden betragen.
Der Weg zur Förderung: Das richtige Verfahren im Überblick
Bitte beachten Sie, dass die Prämie an feste administrative Abläufe gebunden ist. Die Einhaltung der korrekten Reihenfolge ist Voraussetzung für die spätere Bewilligung:
- Praktikumsplatz finden: Jugendliche suchen sich selbstständig einen passenden Handwerksbetrieb in der Region. Bei der Suche oder Vermittlung steht die Handwerkskammer (HWK) Schwerin beratend zur Seite.
- Online-Antrag stellen: Der Förderantrag muss zwingend vor dem Abschluss des Praktikumsvertrages online über das Portal der Handwerkskammer Schwerin eingereicht werden.
- Vertrag einreichen: Nach der Genehmigung des Antrags muss der unterschriebene Praktikumsvertrag spätestens eine Woche vor dem eigentlichen Praktikumsbeginn bei der Handwerkskammer vorliegen.
- Auszahlung beantragen: Nach Beendigung des Praktikums werden der ausgefüllte Arbeitszeitnachweis sowie ein kurzer Befragungsbogen bei der Handwerkskammer eingereicht. Die Prämie wird im Anschluss direkt ausgezahlt.
Kontakt und weiterführende Informationen
Detaillierte Informationen, die Online-Antragsformulare sowie rechtliche Hinweise finden Sie direkt auf den Serviceseiten der Handwerkskammer Schwerin.
Bei spezifischen Fragen zum Verfahren oder zur Betriebssuche können Sie sich zudem direkt per E-Mail an das zuständige Organisationsteam unter ferienpraktikum@hwk-schwerin.de wenden. Auch die Berufsberatung des Jobcenters Nordwestmecklenburg unterstützt Jugendliche und Eltern gerne bei Fragen zur Berufsorientierung.
