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Notwendige Zustimmung zur Online Kommunikation

  • Beitrags-Kategorie:Allgemein
  • Lesedauer:2 min Lesezeit

Um Inhalte im Profil unter jobcenter.digital* wie beispielsweise Schriftstücke (Bescheide, Nachweise, Schreiben), Anträge und Postfachnachrichten an Ihr Jobcenter zu senden, muss die Online-Kommunikation aktiviert sein.

Bisher war es für Kundinnen und Kunden möglich, Postfachnachrichten zu versenden und zu empfangen, auch wenn die Zustimmung zur Online-Kommunikation nicht aktiviert war. Dies ändert sich nun.
Ab dem 18.11.2024 erhalten Kundinnen und Kunden, die bisher keine Zustimmung zur Online Kommunikation erteilt haben,
folgende Nachricht:

Über den entsprechenden Link zur „Online-Kommunikation“, kann der Kunde bzw. die Kundin die Zustimmung erteilen.

*externer Link